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Abfallannahme für eine Kleinmenge

Abfallannahme für eine Kleinmenge

Für Bau- und Abbruchabfälle gelten folgende Bestimmungen der neuen Verordnung:

Bei Bauwerken, befestigten Flächen und Bauvorhaben, bei denen weniger als 750 t Bau- und Abbruchabfälle, ausgenommen Bodenaushubmaterial, anfallen, muss das unten angeführte Formular vorliegen, dass die Mengengrenze nicht überschritten wird.

Für etwaige Fragen stehen Ihnen unser Projektmanager
Herr Johann Lingitz gerne zur Verfügung.