Abfallannahme für eine Kleinmenge
Abfallannahme für eine Kleinmenge
Für Bau- und Abbruchabfälle gelten folgende Bestimmungen der neuen Verordnung:
Bei Bauwerken, befestigten Flächen und Bauvorhaben, bei denen weniger als 750 t Bau- und Abbruchabfälle, ausgenommen Bodenaushubmaterial, anfallen, muss das unten angeführte Formular vorliegen, dass die Mengengrenze nicht überschritten wird.
Für etwaige Fragen stehen Ihnen unser Projektmanager
Herr Johann Lingitz gerne zur Verfügung.
Bei Bauwerken, befestigten Flächen und Bauvorhaben, bei denen weniger als 750 t Bau- und Abbruchabfälle, ausgenommen Bodenaushubmaterial, anfallen, muss das unten angeführte Formular vorliegen, dass die Mengengrenze nicht überschritten wird.
Für etwaige Fragen stehen Ihnen unser Projektmanager
Herr Johann Lingitz gerne zur Verfügung.