Eternit-Entsorgung
Die Entsorgung von asbesthaltigem Material unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen und darf nicht über den normalen Hausmüll bzw. Sperrmüll entsorgt werden.
Folgende Asbestprodukte müssen mittels speziellen Entsorgungsbehältnissen entsorgt werden.
Diese werden neben spezieller Schutzausrüstung von der KAB zur Verfügung gestellt.
Folgende Asbestprodukte müssen mittels speziellen Entsorgungsbehältnissen entsorgt werden.
- Dacheindeckungen
- Fassadenbekleidungen
- Kanal- und Druckrohre
- Blumenkästen
- Einfassungen etc.
Diese werden neben spezieller Schutzausrüstung von der KAB zur Verfügung gestellt.