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Eternit-Entsorgung

Die Entsorgung von asbesthaltigem Material unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen und darf nicht über den normalen Hausmüll bzw. Sperrmüll entsorgt werden.

Folgende Asbestprodukte müssen mittels speziellen Entsorgungsbehältnissen entsorgt werden. 

  • Dacheindeckungen
  • Fassadenbekleidungen
  • Kanal- und Druckrohre
  • Blumenkästen
  • Einfassungen etc.

Diese werden neben spezieller Schutzausrüstung von der KAB zur Verfügung gestellt.

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