Aktuelles
23/02/2017Änderung der Altfahrzeugverordnung
Die Änderungen umfassen die Ausnahmen (Anlage 2) vom Schwermetallverbot (Blei, Quecksilber, Kadmium oder sechswertiges Chrom) gemäß §4 Abs. 1 in Werkstoffen und Bauteilen für die Fahrzeugherstellung.