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Aktuelles

06/07/2015News

Die Verordnung tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft. Abweichend treten die Bestimmungen für Recycling-Baustoffe aus Stahlwerkschlacken mit Kundmachung diese Verordnung in Kraft. Recycling-Baustoffe, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung hergestellt wurden, können bis 31. Dezember 2017 weiterhin gemäß BAWP 2011 oder gemäß den Vorgaben dieser Verordnung verwertet werden.