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31/10/2016Novelle zur Recycling-Baustoffverordnung

Die Novelle der Recycling-Baustoffverordnung (RBV) umfasst u.a. eine Erhöhung der Mengenschwelle für Schad- und Störstofferkundung sowie für den Rückbau auf 750t, neue Vorgaben zur bautechnischen Verwertung mineralischer Abfälle vor Ort, den Wegfall der Einsatzbeschränkung von U-A Material bzw. die Streichung des Begriffs „HGW100“ und eine damit verbundene Änderung der zulässigen Einsatzbereiche von Recycling-Baustoffen der Qualitätsklassen U-B und U-E sowie Anpassungen der Grenzwerte der Qualitätsklassen U-A und U-B bzw. eine Einschränkung des Parameterumfanges in der Qualitätsklasse U-E.