Baustellenabfälle

Auf einer Baustelle kann schon mal schnell ganz schön viel Mist entstehen – wir von der KAB kümmern uns darum!
Folgende Dinge zählen zu Baustellenabfälle:
Asbesthaltige Materialien zählen nicht zu den Baustellenabfällen und müssen gesondert entsorgt werden.
Folgende Dinge zählen zu Baustellenabfälle:
- Gummi
- Dichtungsmaße
- Mineralwolle
- Tapetenreste
- Gipskartonplatten
- PVC-Rohre etc.
Asbesthaltige Materialien zählen nicht zu den Baustellenabfällen und müssen gesondert entsorgt werden.